Wann Autofahrer einen Anwalt brauchen

Wenn ein Autofahrer in einen Unfall verwickelt wird, benötigt dieser einen Rechtsbeistand (siehe auch Anwalt Basel), der dann in Bezug auf die Schuld bei dem Unfall Klarheit schafft. Dabei bieten hier die richtige Beratung für alle Rechtsverstöße im Straßenverkehr Rechtsanwälte für das Verkehrsrecht an, Ein solcher Anwalt für das Verkehrsrecht ist dann der richtige Ansprechpartner zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall oder vor der Verhängung eines Fahrverbotes.

Die Aufgaben von einem Anwalt für Verkehrsrecht

Zunächst ist ein Anwalt für Verkehrsrecht die gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung und die rechtliche Beratung zum Verkehrsrecht für seine Mandanten. Ebenso kann dieser zum Beispiel bei der Verfassung von einem Einspruch oder bei der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen nach einem Unfall unterstützen.

Außerdem kann ein Anwalt für Verkehrsrecht auch in einem Bußgeldverfahren tätig und aktiv werden. Das gilt auch bei Verkehrsstraftaten.

Die Ausbildung

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht muss nach Vorlage der Zulassung zum Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang „Verkehrsrecht“ durchlaufen. Dort werden dann die dafür erforderlichen theoretischen Kenntnisse gemäß §§ 2, Abs. 3,4, 4a sowie 6 der Fachanwaltsordnung (Abkürzung FAO) vermittelt. Dabei muss der Teilnehmer oder die Teilnehmerin die hier vom Gesetz her vorgeschriebenen 120 Vortragsstunden besuchen. Dort werden dann in Modul-Form die verschiedenartigen Themengebiete aus dem Bereich des Verkehrsrechts behandelt. Ebenso muss der Teilnehmer oder die Teilnehmerin 3 Klausuren von jeweils 5 Stunden absolvieren, welche bestanden werden müssen, bevor sich dann der Rechtanwalt oder die Rechtsanwältin dann die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ annehmen darf.

Außerdem muss er, damit dann dieser Fachanwalt für Verkehrsrecht auch von der Bundesrechtsanwaltskammer anerkannt wird, 160 Fälle aus dem Verkehrsrecht bearbeitet haben. Davon müssen mindestens 60 Fälle von ihm vor Gerichtet bearbeitet worden sein. Außerdem muss er mindestens 15 Fälle bestreiten, von denen je 5 aus den verschiedenen juristischen Bereichen, wie Verkehrszivilrecht, wie Versicherungsrecht sowie Verkehrsstraf- und Ordnungs-Widrigkeitsrecht kommen müssen.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)
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